Allgemeine Geschäftsbedingungen Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen (nachfolgend KVHS genannt).
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS. Insoweit tritt die KVHS nur als Vermittler auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der KVHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen der KVHS ist unverbindlich.
(2) Anmeldungen sind persönlich, schriftlich (auch per Fax oder E-Mail), telefonisch bzw. online möglich.
(3) Mit der Anmeldung zur Veranstaltung entsteht zwischen der KVHS als Veranstalterin und dem/der Teilnehmer/in als Vertragspartner/in ein Vertrag, der zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes verpflichtet.
(4) Die angemeldeten Teilnehmer/innen erhalten vor Kursbeginn in der Regel eine schriftliche Anmeldebestätigung.
(5) Die KVHS kann die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
3. Entgelt
(1) Für die Höhe des Teilnahmeentgeltes ist der in der Anmeldebestätigung genannte Betrag verbindlich.
(2) Für die Zahlung des Teilnahmeentgeltes gelten die in § 6 der Entgeltordnung genannten Zahlungsbedingungen.
(3) Entgeltermäßigungen sind in § 5 der Entgeltordnung geregelt.
(4) Für die Erstattung von Teilnahmeentgelten gilt § 7 der Entgeltordnung.
4. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin bzw. einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten bzw. einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Die KVHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten bzw. einer Dozentin), wird sie nachgeholt. Ist dies nicht möglich, wird das Teilnahmeentgelt entsprechend § 7 der Entgeltordnung erstattet.
5. Rücktritt und Kündigung durch die KVHS
(1) Die Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen setzt in der Regel eine Mindestteilnehmendenzahl von 10 voraus. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl kann die KVHS vom Vertrag zurück treten und den Kurs jederzeit absagen oder abbrechen. Bereits gezahlte Entgelte werden gemäß § 7 der Entgeltordnung erstattet.
(2) Mit Genehmigung der Leiterin können Veranstaltungen und Kurse auch mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmenden durchgeführt werden, wenn dies aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen notwendig bzw. sinnvoll ist.
(3) Die KVHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- gemeinschaftswidriges bzw. störendes Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den/die Kursleiter/in,- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der KVHS,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Arten
- beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die KVHS den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der KVHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
6. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/in
(1) Ein Rücktritt von der Teilnahme ist kostenfrei bis 3 Tage vor Veranstaltungs-beginn, bei Wochenendkursen bis 8 Tage vor Beginn möglich.
(2) Bei späterer Abmeldung muss das Teilnahmeentgelt grundsätzlich in voller Höhe bezahlt werden. Ausnahmen sind nur bei nachgewiesener Krankheit und anderen schwerwiegenden Gründen möglich. Über die Anerkennung der Gründe entscheidet die Leiterin. Im Falle der Anerkennung werden bereits gezahlte Entgelte entsprechend § 7 der Entgeltordnung erstattet.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
7. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin bzw. des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen die KVHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die KVHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinal-pflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
8. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der KVHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der KVHS anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die KVHS sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der KVHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personen-bezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der/die Teilnehmer/in kann dem jederzeit widersprechen.