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23FG110301 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht

Beginn Mi., 29.03.2023, 15:00 - 16:30 Uhr
Kursgebühr 0,00 €
Dauer 1 x 2
Kursleitung Petra Weimann

Wenn jemand durch Unfall oder Krankheit wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann, können nur in zwei Fällen Angehörige entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder als Vollmachtnehmer oder als gerichtlich bestellter Betreuer.
1. Die Betreuungsbehörde gibt einen Überblick zur Vorsorgevollmacht und u.a. die Möglichkeit der öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers in der Betreuungsbehörde.
2. Wir informieren zum Betreuungsrecht und insbesondere zu Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betreuers.
3. Für die Erstellung einer Patientenverfügung geben wir Hinweise und erläutern, was dabei beachtet werden muss.
Referent: Referenten der Betreungsbehörde des Landkreises V-R

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei.




Kursort

Seminarraum Sprachen 3

Tribseeser Chaussee 4
18507 Grimmen

Termine

Datum
29.03.2023
Uhrzeit
15:00 - 16:30 Uhr
Ort
Tribseeser Chaussee 4, VHS GMN; Raum 3